Tierhandel
Drei Katzen und zwei Hunde mit gefälschten Papieren dürfen nicht in die Schweiz einreisen
Zwei Hunde und drei Katzen mit gefälschten Papieren entdecken Schweizer Zöllner und deutsche Bundespolizisten in einem ICE nach Basel. Ihre neuen Besitzer hatten sie online in Russland bestellt.
Di, 27. Mai 2025, 11:57 Uhr
Basel
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Fünf Haustiere, die von ihren neuen Besitzern online in Russland bestellt wurden, und diesen hätten übergeben werden sollen, entdeckte eine gemeinsame Streife von Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie der deutschen Bundespolizei bei einem Reisenden in einem ICE von Berlin nach Interlaken. Die Kontrolle fand am 13. Mai kurz vor Basel statt, schreibt das BAZG in einer Mitteilung. Es habe sich um zwei Hunde der Rasse Russian Toy sowie je eine Burmese-, Siberian- und Maine Coon-Katze gehandelt. Da bei den Heimtierpässen der Tiere der Verdacht auf Fälschung aufkam, wurde das Veterinäramt Basel hinzugezogen. Dabei bestätigte sich der Verdacht. Da die Tiere aus einem Tollwut-Risikoland stammten und die Dokumente gefälscht waren, durften sie nicht in die Schweiz einreisen. Sie wurden in die Quarantänestation des Veterinäramts gebracht und später in ihr Ursprungsland zurückgewiesen. Der Reisende wurde wegen des Fälschens von Ausweisen angezeigt.